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Deshalb gibt es uns:

Obstgärten mit nicht naturgewachsenen Einfriedigungen und mit Gerätehütten von mehr als 1,5mx1,5m(!) Grundfläche sind im Außenbereich der Gemeinde nach dem Gesetz illegal. Lange Zeit gab es die Hoffnung, dass diese trotzdem weiterhin toleriert würden. Diese Hoffnung trügt derzeit, denn die ersten Eigentümer von Hanggrundstücken haben bereits eine Abrissverfügung erhalten, in einem Fall unter Androhung einer Verwaltungsgebühr von 823 €. Nach Auskunft eines Vertreters der zuständigen Behörde (UNB) sind Abrissverfügungen am Blütenhang im nächsten Jahr flächendeckend zu erwarten.

Die einzige legale Möglichkeit, den Blütenhang als gewachsene Obstgartenlandschaft zu erhalten, liegt im Beschluss eines Nutzungsplanes, im Amtsdeutsch "Bebauungs-und Grünordnungsplan" durch die Gemeindevertretung. Er soll Wohnbebauung nicht zulassen, aber Rechtssicherheit schaffen für die Erhaltung der Obstgärten, ihrer Einfriedigungen und angemessener Gerätehütten. Ein solcher Plan existiert bereits seit den neunziger Jahren, ist aber leider nie rechtskräftig verabschiedet worden. Heute könnte auf seiner Grundlage ein vereinfachter Plan erstellt werden, da das Gebiet nicht mehr als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen  ist. Dafür will sich der Verein ...Blütenhang... als erstes mit großem Nachdruck einsetzen. Wir wünschen uns, dass Gemeindevertreter wie auch Bürgermeister Kühn dieses Anliegen zur Bewahrung eines elementaren Stückes an Lebensqualität in unserer Gemeinde zu ihrem eigenen machen.                                                        Je mehr Bürger  sich zu "unserem Blütenhang" bekennen, umso mehr können wir auf die Unterstützung unserer gewählten Gemeindevertreter und der Verwaltung zählen.

Bitte schreiben Sie uns per Post oder Email  Ihre Haltung zu unserem Anliegen - wir freuen uns darauf!


 

Letzte Aktualisierung:                                                               
21.11.2010

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